Zur sachgerechten Erstellung eines Wertgutachtens bedarf es neben den allgemeinen Immobilienmarktdaten wie dem Grundstücksmarktbericht, den Bodenrichtwertkarten etc. einer sorgfältigen Erfassung sämtlicher wertrelevanter Objektdaten, die dem Eigentümer bereits schon häufig vorliegen.
Die benötigten Unterlagen sind zum Teil vom Objekttyp und der Nutzungsart abhängig. Selbstverständlich können fehlende Unterlagen auch gerne durch uns beschafft oder erstellt werden.
Liegen die vorgenannten Unterlagen bei Ihnen nicht vor, so sind wir gern behilflich diese bei den entsprechenden Behörden (z.B. Grundbuchamt) zu beschaffen oder auch anzufertigen (z.B. Berechnung des Bruttorauminhaltes oder der Wohnfläche).
Folgende objektbezogene Unterlagen, die der Sachverständige bei Auftragserteilung in Kopie - oder für Sie noch einfacher im Original - zur Gutachtenerstellung benötigt:
Für Ein- und Zweifamilienhäuser:
- Lageplan,
- Hauspläne inkl. Schnitte,
- Flächenaufstellung,
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate),
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis,
- In Ausnahmefällen: Auszug aus dem Altlastenkatatser oder Denkmalliste.
Eigentumswohnungen (Sonder- und
Gemeinschaftseigentum-WEG) ergänzend:
- Teilungserklräung,
- Aufteilungsplan,
- Wohnungsakte,
- Höhe der Instandhaltungsrücklage,
- Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre,
- Protokoll der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre,
- Anschrift der Hausverwaltung.
Ertragsorientierte Objekte,
z.B.
- Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Praxisräume, Lagerhallen etc.
- Lageplan,
- Objektpläne inkl. Schnitte,
- Flächenaufstellung,
- Informationen zum Vermietungsmanagement:
d.h. Mietverträge; Mieterliste, Pachtverträge sowie sonstige Einnahmen.
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate),
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis,
- In Ausnahmefällen: Auszug aus dem Altlastenkataster oder Denkmalliste.
Sofern Ihr Objekt mit einem Erbbaurecht belegt
ist benötigen wir ergänzend:
- Erbbaurechtsvertrag inklusive der nagaben zum Erbbauzins.
Darüber hinaus bilden folgende Unterlagen
eine gute Bewertungsgrundlage, sofern vorhanden:
- Baugenehmigungen,
- Baubeschreibungen,
- Informationen zu ausstehenden Erschließungskostenbeiträgen,
- Altlasten und Baulasten auf dem entsprechenden Grundstück,
- Informationen zu einem Sanierungsgebiet oder Denkmalschutz,
- Besteht öffentlich geförderter Wohnungsbau.
Sonstige ergänzende Hinweise:
- Grundriss,
- Wohnflächenberechnung,
- Baujahr,
- Datum und Umfang der letzten Sanierung / Modernisierung,
- Energieausweis
Bitte lassen Sie uns alle Angaben zu
den durchgeführten Maßnahmen und dem Jahr der Durchführung zukommen.
Auch bilden hierzu Handwerker-Rechnungen und Lieferscheine eine sehr gute Bewertungsgrundlage.
Zusätzlich werden für die Bewertung durch den Sachverständigen weitere grundstücksbezogene Informationen zu den nachfolgenden Gegebenheiten eingeholt:
Die vorgenannten Unterlagen werden durch uns (soweit möglich) telefonisch oder schriftlich bei den entsprechenden Ämtern eingeholt. Bis schriftliche Dokumente bei uns eingehen, vergehen jedoch gewöhnlich ca. 10 Tage. Grundsätzlich gilt deshalb: Um so aussagefähigere Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen, um so schneller können wie Ihren Auftrag bearbeiten.