Kapitalanleger im Denkmalbereich profitieren von der Sonder-Abschreibung für nachträgliche Herstellkosten (§ 7h ESTG) sowie für die Durchführung von Sanierungskosten (§ 7h ESTG) eines Immobilienprojektes.

 

Um diese Abschreibungsmöglichkeiten voll umfänglich nutzen zu können ist es zwingend notwendig die Investition vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu tätigen bzw. den Kaufvertrag zu schließen.

 

Gerne beraten wir Sie hierzu "en Detail".